Das belgische Erbrecht weist gegenüber dem entsprechenden deutschen Recht zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge, des Pflichtteilsrechts, einschließlich der Begrenzung der Testierfreiheit im Verhältnis zu den Pflichtteilsberechtigten, aber auch bezüglich der Unzulässigkeit des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments (Berliner Testament), des Erbvertrages und des Erbverzichts.
In den folgenden Darstellungen sollen das belgische und das deutsche Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht miteinander verglichen werden.
Hierbei werden Vor- und Nachteile der beiden Rechts- und Steuersysteme und ihre jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, damit rechtzeitig – noch zu Lebzeiten - die Nachlassplanung aufgenommen werden kann.
Neben den Themen „gesetzliche Erbfolge“ und „Pflichteilsrecht“ soll in Zukunft die steuerliche Behandlung in Deutschland und in Belgien dargestellt werden, die Frage, welches System nach internationalem Privatrecht wann anwendbar ist sowie welche Wahlmöglichkeiten und Gerichtsstände bestehen.
Bei aller Sorgfalt müssen wir darauf hinweisen, dass diese Betrachtungen niemals jeden Einzelfall erschöpfend abdecken können. Die optimale Steuergestaltung wird daher immer eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles durch den Fachmann erfordern.
Brüssel, im Januar 2011
RA Dr. Hanns-Martin Bachmann
RA Matthias Müller-Trawinski
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| Belgisch-deutsches Erbrecht - die Pflichteilsrechte.pdf | 95.24 KB |