Für ein deutsches Unternehmen, das in den belgischen Markt expandieren und hierzu vor Ort Arbeitskräfte anstellen will, scheinen die diesbezüglichen grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen zunächst nicht ungewohnt :
Die Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, gesetzlich ausformuliert in Art. 16 des hier dargestellten Gesetzes über die arbeitsrechtlichen Verträge, gleichen den in Deutschland üblichen und versprechen zunächst keine großen Überraschungen : Von Arbeit gegen Lohn ist dort die Rede, gegenseitiger Achtung und Sorgfaltspflichten.
Doch steckt der Teufel im Detail. So erläutert etwa Claes die Grundbegriffe des belgischen Arbeitsrecht wie folgt:
« ... jedenfalls der Arbeitgeber aber wird im Rahmen des Arbeitsvertrages noch zu einer Vielzahl anderer Pflichten angehalten sein. Man denke nur an die Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit, die durch das Gesundheitsgesetz vorgeschrieben sind, die Arbeitsordnungen, den Sprachengebrauch, die sozialen Unterlagen, die soziale Sicherheit, den Lohnschutz, die sektoralen und Haustarifverträge und andere informelle Rechtsquellen ».
Mit anderen Worten: Das belgische Arbeitsrecht ist komplex und weicht in vielen Bereichen vom deutschen erheblich ab. So gibt es z. B. Mindestlöhne, es kann jederzeit gekündigt werden, allerdings mit teilweise mehrjährigen Fristen oder entsprechenden Abfindungen. Außerdem sind vielfach strenge Formvorschriften und schließlich die besonderen Regeln über die Verwendung der jeweiligen Amtssprache in den schriftlichen Unterlagen zu beachten.
Die in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten/Advocaaten Matthias Müller-Trawinski und Dr. Hanns-Martin Bachmann der Brüsseler Kanzlei Müller&Dedrie im Jahr 2009 aufgelegte Broschüre "Belgisches Arbeitsrecht" kann unter der Bestellnummer 14078 (ISBN 3-86643-543-6) zum Preis von 25 Euro bei Germany Trade and Invest (Außenwirtschaft Köln, www.gtai.de Tel.: 0221/2057-0) bezogen werden.
Eine kurze Leseprobe finden Sie hier:
| Attachment | Size |
|---|---|
| AllgemeineRegelnDerVertragsbeendigung.pdf | 39.61 KB |